Ab 1. Januar 2002 sind die Wettkampfbestimmungen auch für den Stabhochsprung verändert worden.

Die wichtigsten Passagen, die für den Wettkampf von Bedeutung sind, sollen hier aufgelistet werden. Alles weitere ist den offiziellen Veröffentlichungen des DLV zu entnehmen.

    Regel 144 wurde völlig neu überarbeitet und zum Teil neu formuliert. Die wichtigsten Änderungen:

    "Die folgenden Umstände sind nicht als Untersützung anzusehen:

    • die Kommunikation zwischen Wettkämpfern und ihren nicht im Wettkampfbereich befindlichen Trainern. Um dies zu erleichtern und den laufenden Wettkampf nicht zu stören, soll für die Trainer in unmittelbarer Nähe des technischen Wettbewerbs ein Bereich auf der Tribüne reserviert werden.
    • eine einmal im Wettkampfbereich vorgenommene physiotherapeutische und/oder medizinische Behandlung/Untersuchung, die notwendig ist, um einem Wettkämpfer die Teilnahme oder die weitere Teilnahme zu ermöglichen, wenn diese vom Medizinischen Delegierten und/oder dem vom Technischen Delegierten (=Wettkampfleiter) speziell dazu bestimmten Personal vorgenommen wird. Voraussetzung dafür ist, dass der Wettkampf oder der in der Reihenfolge vorgesehene Versuch eines Wettkämpfers nicht verzögert wird. Eine solche Behandlung durch irgendeine andere Person nach Verlassen des Callrooms und unmittelbar vor oder während des Wettkampfs, gilt als unzulässige Unterstützung."
    Als unerlaubte Unterstützung gelten weiterhin die Benutzung von Video- und Kassettenrekordern, Radios, CD-Playern, Funkgeräten, Mobiltelefonen oder ähnlichen Geräten im Wettkampfbereich.

    Es ist aber erlaubt, dass der Athlet die Laufbahn überquert und sich über die Absperrung/Brüstung o. ä. hinweg mit seinem Trainer unterhält!!

    Regel 180 - Technische Wettbewerbe, Allgemeine Bestimmungen

    Abschnitt 17 - Verzögerung (Zeit, die zur Ausführung eines Versuches zur Verfügung steht)

    "Folgende Zeiten dürfen nicht überschritten werden:

    • 1 Minute für alle Wettbewerbe (auch Stabhochsprung!!) Im Stabhochsprung beginnt die Zeit zu laufen, wenn die Sprungständer gemäß den Wünschen des Wettkämpfers eingerichtet worden sind. Für weitere Einstellungen ist keine zusätzliche Zeit erlaubt.
    • Wenn in der Endphase des Hoch- und Stabhochsprungwettkampfes nach Beendigung eines Durchgangs nur noch 2 oder 3 Wettkämpfer den Wettkampf fortsetzen, soll die obige Zeit beim Hochsprung auf 1 1/2 Minuten, beim Stabhochsprung auf 2 Minuten erhöht werden. Ist nur noch ein Wettkämpfer verblieben, sollen die Zeiten beim Hochsprung auf 3 Minuten,beim Stabhochsprung auf 5 Minuten erhöht werden, mit Ausnahme beim Mehrkampf .
    • Setzen im Hoch- und Stabhochsprung noch mehr als ein Wettkämpfer und in den anderen technischen Wettbewerben sowie in Mehrkampfwettbewerben beliebig viele Wettkämpfer den Wettkampf fort und hat derselbe Wettkämpfer Versuche hintereinander auszuführen, werden die Zeiten auf 3 Minuten beim Stabhochsprung und auf 2 Minuten bei allen anderen technischen Wettbewerben erhöht."
    1Minute : Normaler Versuch!

    2 Minuten: 2 oder 3 Wettkämpfer übrig!

    3 Minuten: Zwei Versuche hintereinander!

    5 Minuten: 1 Wettkämpfer übrig! (Der Sieger!)

    Für nationale und internationale Meisterschaften sollte die Regel 172 /4. von jedem Springer beachtet werden, um Nachteile zu vermeiden:
    • "Vor Beginn des Wettkampfes muss der Wettkämpfer dem zuständigen Kampfrichter die erforderliche Position der Sprungständer oder der Auslegearme für seinen ersten Versuch mitteilen; diese ist in der Wettkampfliste festzuhalten. Falls der Wettkämpfer später irgendwelche Veränderungen vornehmen will, hat er dies dem Kampfgericht unverzüglich, bevor die Ständer oder Auslegarme nach seinen ursprünglichen Angaben positioniert worden sind, mitzuteilen. Versäumt er dies, beginnt die erlaubte Zeit für den Versuch zu laufen.
    • Tip: Es ist am besten die neue Einstellung noch vor dem Aufruf zum nächsten Sprung beim Kampfgericht anzugeben.

    Regel 172/16. Markierungen: "Der Wettkämpfer darf zur Hilfestellung bei seinem Anlauf und Absprung eine oder zwei Markierungen neben der Anlaufbahn anbringen. Diese werden vom Veranstalter gestellt oder zugelassen. Werden keine Markierungen gestellt, darf er Klebeband verwenden, aber keine Kreide oder ähnliche Substanzen, noch irgend etwas, das untilgbare Flecken hinterläßt."
    Regel 172/21. Sprungstäbe: "...Er darf höchstens mit zwei Lagen Klebeband mit gleichmäßiger Stärke und glatter Oberfläche umwickelt sein. Das untere Ende des Stabes darf jedoch zur Verminderung des Risikos einer Beschädigung beim Aufprall am Kastenende auf einer Länge von ca. 30 cm stärker umwickelt sein."
    Zu den ab 2003 gültigen neuen Veränderungen bei den Regeln bezüglich des Stabhochsprungs hat der Bundestrainer Herbert Czingon auf seiner Website einen Diskussionsbeitrag geliefert. www.stabhochsprung.com